«Geklärt werden muss die Rolle des Kulturbeirats», liess Regierungsrat Christoph Eymann in einem Interview verlauten (Basler Zeitung vom 13.2.01). Und er meint es ernst! Der neue Vorsteher des Erziehungsdepartements Basel-Stadt hat die 1998 ernannten Mitglieder des Gremiums bereits zu einem Gespräch eingeladen.
In den Richtlinien für den Kulturbeirat werden dessen Aufgaben wie folgt umschrieben: «Der Kulturbeirat berät den Departementsvorsteher und das Ressort Kultur in Fragen der Kulturpolitik und der Kulturförderung. Als Beratungsorgan ohne Beschlusskompetenzen begleitet er die Kulturpolitik kritisch (sounding board) und hilft nach aussen zu vermitteln. Dabei steht die grundsätzliche Ausrichtung der Politik im Ressort Kultur im Vordergrund.»
Dieser Auftrag zur ‹Supervision der staatlichen Kulturpolitik› wird durch den Vorsteher legitimiert. Im Gegensatz zu einer staatlichen Aufsichtskommission funktioniert der Kulturbeirat auf Grund einer Vereinbarung: Das Dreieck Vorsteher – Ressortleitung – Kulturbeirat soll den Rahmen für eine nachhaltige Kulturdiskussion garantieren.
Diese Voraussetzung war in der ersten Amtsperiode des Kulturbeirats infolge der Vakanz bzw. Inkonstanz an der Departementsspitze nicht erfüllt. Die Absenz des Vorstehers führte zu einem Rollenkonflikt mit dem Ressortleiter, der in der grundsätzlichen Frage gipfelte: «Wird der Kulturbeirat gebraucht?»
Dass der Ressortleiter zur Planung, Vorbereitung und Umsetzung seiner Tagesgeschäfte keinen Beirat braucht, ist verständlich. Kulturförderung lässt sich dagegen nicht im Alleingang managen. Man kann aber einen Kulturdialog entwickeln, der in zukunftgerichtete Konzepte und Strategien mündet – und für diese Aufgabe fühlt sich der Kulturbeirat mit zuständig.
Doch wer bringt das ‹sounding board› zum Klingen, wenn man keinen Spielmann findet? Der Kulturbeirat ist in einer paradoxen Situation: Er hat zwar einen klar umschriebenen Auftrag, aber keine Kompetenzen, diesen umzusetzen. Eine wirkungsvolle Beratung erfordert Situationsanalysen und Abklärungen. Diese setzen eine enge Zusammenarbeit mit dem Ressort Kultur voraus. Die in den erwähnten Richtlinien festgelegten Themenkreise ‹Leitbild der Basler Kulturförderung›, ‹Internationale Positionierung der Basler Kulturpolitik›, ‹Kriterien für die Projektförderung›, ‹Kulturmarketing› etc. und weitere zukunftsweisende Fragen, die während der ersten Amtsperiode aufgenommen wurden (zum Beispiel ‹Konzepte zur Museumspolitik› oder ‹Denkmalschutz im Kontext zur Stadtentwicklung›), mögen diesen Anspruch verdeutlichen. Was braucht es also, «damit man den Kulturbeirat brauchen kann»? Eine Legitimation zum Handeln, eine Kommunikationsbereitschaft und konstruktive Resonanz seitens der Ressortleitung sowie einen Vorsteher, der an einer Dialogkultur zur Entwicklung der Kulturpolitik interessiert ist.
| Rolf d’Aujourd‘ hui, Präsident Kulturbeirat
Mitglieder des Kulturbeirates: Brigitte Hilmer, Maja Hoffmann, Friederike Kretzen, Alicia Soiron, Rolf d’Aujourd’hui, Rolf Fehlbaum, Christoph Schwegler (departementsextern) sowie Christoph Eymann, Vorsteher, und Andreas Spillmann, Leiter Ressort Kultur (departementsintern).




