Die neuen Kulturfördergesetze sind umstritten. Suisseculture lädt zur Diskussion.
Mitte letzten Jahres stellte der Bundesrat die Vorschläge für ein neues Kulturförderungs- und ein revidiertes Pro-Helvetia-Gesetz vor. Noch unabsehbar ist, wann sich das Parlament mit den beiden Vorlagen befassen wird. Im Februar führt die nationalrätliche Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur (WBK) Hearings durch. Ebenfalls im Februar organisiert Suisseculture, der 1989 gegründete Dachverband professioneller Kulturschaffender aller Sparten, eine Tagung in Bern, an der sie u.a. die landesweite Kampagne ‹Kunst trifft Politik› lanciert. Künstlerinnen und Künstler lehnen die Gesetzesentwürfe ab, weil es reine Verwaltungsgesetze sind, die den gestalterischen Rahmen des Verfassungsartikels 69 in keiner Weise ausfüllen, die aktuelle Situation eher verschlechtern, Kunstschaffende aus strategischen und inhaltlich entscheidenden Funktionen entfernen und ihre Anliegen ignorieren.
Als die Schweiz 1999 mit der neuen Bundesverfassung erstmals einen Kulturartikel schuf, wuchs die Hoffnung, damit bekäme auch die Diskussion über den gesellschaftlichen Stand, die Rolle und Bedeutung der Kunst ihren Platz. 2001 beauftragte die damalige Bundesrätin Ruth Dreifuss eine Steuergruppe, die im Dezember 2003 dem neuen Departementsvorsteher Pascal Couchepin ihre Entwürfe vorlegte. Diese Vorschläge sind keine utopischen Würfe, doch im Vergleich mit den heutigen Schmalspurvorlagen wirken sie geradezu umsichtig. Deutlich ist das Bestreben, gewachsene und bewährte Strukturen nicht zu beschädigen und gleichzeitig Raum zu schaffen für die Vielfalt und Unabsehbarkeit künftiger Entwicklungen. Die 2005 in die Vernehmlassung geschickten Versionen dagegen weisen bereits mehrere willkürlich scheinende Eingriffe auf, die prompt von vielen Seiten bemängelt wurden. Doch statt im Sinne der Vernehmlassung einen Vorschlag zu erarbeiten, der einen breiten politischen Konsens gefunden hätte, übte sich das Bundesamt für Kultur (BAK) unter der Leitung von Jean-Fréderic Jauslin in bürokratischen Planspielen und strich kurzerhand die bisher von der Pro Helvetia ausgerichtete Werkförderung.
Gestalten statt verwalten!
Dass sich die Pro-Helvetia-Verantwortlichen gegen diesen Verwaltungsakt nicht wehren (nur unter der Hand ist zu erfahren, dass die Mehr- oder Gesamtheit des heutigen Stiftungsrates die Gesetze ablehnt), setzt die Kulturschaffenden zusätzlich unter Druck. Während sich das BAK lieber mit Preisen schmücken möchte, um sich nicht am Risiko der direkten Förderung die Finger zu verbrennen, entwickelt sich die Pro Helvetia zusehends zu dem, was ihr Direktor Pius Knüsel beim Amtsantritt vor fünfeinhalb Jahren als «Agentur» bezeichnet hatte: Eine Sponsoringabteilung in eigener Sache. KünstlerInnen spielen nur noch eine Rolle als zu Beschenkende oder potenzielles Exportgut. Dass sie nicht in der Lage seien, über den eigenen Tellerrand hinauszuschauen, wird ihnen amtlich bescheinigt. So wird im Kommentar zum neuen Pro-Helvetia-Gesetz dem 35-köpfigen, mehrheitlich aus Kulturschaffenden bestehenden Stiftungsrat vorgeworfen, er sei von «Besitzstanddenken» geprägt, es fehle ihm die «Sicht aufs Ganze». Konsequenterweise soll er durch «sieben bis neun fachkundige Mitglieder» ersetzt werden, die «einerseits über Erfahrung im kulturpolitischen Umfeld und andererseits über ausgewiesene Kenntnisse (...) im Management von Organisationen verfügen». Diesem Anforderungsprofil wird im Zweifelsfall auch «die ausgewogene Vertretung der Geschlechter, Sprachen, Regionen, Kunstsparten und Altersgruppen» geopfert. Ein so bemerkenswert kurzer Weg ist es von der Verachtung der Kunstproduzierenden zur Verachtung der föderalen Demokratie.
In ihrer aktuellen Broschüre nennt Suisseculture ihre wichtigsten Forderungen: Eine starke und autonome Pro Helvetia, eine repräsentative Zusammensetzung von Stiftungsrat und Fachkommissionen, Mitwirkung der Kulturschaffenden und ihrer Organisationen bei strategischen Entscheiden des Bundes, Schaffung eines Kulturrates, kein Rückzug des Bundes aus der Werkförderung, die Verbesserung der sozialen Sicherheit der Kulturschaffenden.
Es ist schwer vorstellbar, dass die misslungenen Gesetze in der parlamentarischen Debatte zu retten sind. Einfacher wäre es, wenn die WBK das Regelwerk ans Amt zurückweisen würde – mit der Aufforderung, auf Grundlage der Entwürfe von 2003 und unter Einbezug der Kunstschaffenden alles gründlich zu überarbeiten. | Guy Krneta
‹Baustelle Kultur: Kunst trifft Politik›: Do 7.2., 14.00—18.30, Progr, Waisenhausplatz 30, Bern
www.progr.ch, www.suisseculture.ch
(Heft Februar 2008)




