Roland Strub • Foto: Kathrin Schulthess
In eigener Sache #2
25.1.2021
Roland Strub
In der Dezember-Ausgabe haben wir an dieser Stelle auf
die finanzielle Situation der ProgrammZeitung aufmerksam gemacht. Es klafften bezüglich der staatlichen Hilfsmittel grosse Lücken in der kulturellen «Nahrungskette». Die ProgrammZeitung erfüllte im ersten Halbjahr 2020 die Kriterien für den Erhalt von Ausfallentschädigungen nicht – zu grob war damals das Netz für bestimmte kulturelle Institutionen gewoben.
Seitdem hat sich einiges geändert. Aufgrund einer Absprache zwischen Bund und Kanton wurde unser im Mai eingereichter Antrag erneut geprüft und pünktlich zu Weihnachten erhielten wir den positiven Bescheid, dass wir fürs letzte Jahr nun doch Ausfallentschädigungen erhalten. Die aktuelle Verordnung anerkennt die ProgrammZeitung neu als Kulturunternehmen – eine Einschätzung, in der wir uns zu 100 Prozent wiedererkennen. Das Gute daran: Auch künftig können wir Anträge auf Ausfallentschädigungen stellen.
Was letztlich die verantwortlichen Stellen dazu bewogen hat, die Vergabekriterien anzupassen, wissen wir nicht mit Sicherheit. Auslöser dürfte ein Beitrag von Radio SRF Ende November gewesen sein, welcher eine Ungleichbehandlung der Kulturzeitschriften in der Schweiz belegt hatte (siehe Radiointerview).
Die zunächst grosse Erleichterung und Freude über die neue Perspektive zur Krisenbewältigung wurde bereits im Januar wieder gedämpft, als die Verlängerung des Lockdowns bis Ende Februar Tatsache wurde. Die finanziellen Hilfsmittel der Kurzarbeit und Ausfallentschädigungen decken zusammen maximal 80 Prozent des Ausfalls. Somit kann auch der ungedeckte Schaden von 20 Prozent bei anhaltenden Restriktionen bis Mitte Jahr ein bedrohliches Mass erreichen.
Doch für den Moment bleiben wir optimistisch und hoffen für uns alle, dass die Pandemie ein baldiges Ende findet und wir zu einem normalen (Kultur-)Leben zurückkehren dürfen.